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AGB'S

A. Allgemeines
1. Mit Erscheinen dieser AGB´s werden alle vorhergegangenen Ausgaben ungültig.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ge-
schäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichende Einkaufs- bedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen.
3. Die Bedingungen gelten nach Vertragsabschluß, spätestens nach Erhalt der Ware als angenommen.
4. Alle Nebenabreden und Ergänzungen müssen schriftlich von uns bestätigt werden.

B. Angebote
1. Wir geben unsere Angebote freibleibend und unverbindlich ab. Das gilt auch, wenn auf dem Angebot nicht nochmals darauf hingewiesen wurden ist.
2. Abweichungen und Änderungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen Unterlagen oder früherer Lieferungen, die sich aus fabrikationstechnischen Gründen ergeben, sowie Modell- oder Materialänderungen o. ä. bleiben vorgehalten.

C. Bestellungen
1. Bei jeder Bestellung ist die genaue Angabe aller Einzelheiten erforderlich. Für Fehler und Schäden, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben (z.B. “wie gehabt“) entstehen, haften wir nicht.
2. Wir erbringen unsere Leistungen in Übereinstimmung mit den geltenden tech-
nischen Regeln. Davon abweichende Verpflichtungen oder Verträge des Auftraggebers müssen vor Auftragsannahme schriftlich mitgeteilt werden.
3. Bestellungen gelten erst nach Lieferung oder nach einer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 14 Tagen durch uns als angenommen.
4. Bestellungen verpflichten den Käufer zur Abnahme und zur vollständigen Bezah-
lung der Ware.

D. Preise
1. Alle Preise, die schriftlich oder mündlich veröffentlicht wurden, sind unverbindlich.
2. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten.
3. Erhöhen sich zwischen Annahme des Auftrages und Lieferung der Ware unsere Aufwendungen an Lohn und Material, so sind wir berechtigt, unsere Notierungen entsprechend zu berichtigen und die am Tage der Lieferung gültigen Preise in An-
rechnung zu bringen.
4. Alle Preise verstehen sich zzgl. Porto, Verpackung, Versand und Reisekosten, sofern die Waren / Dienstleistungen nicht in unserem Büro abgeholt/abgegolten werden oder anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehr-
wertsteuer.

E. Lieferung
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen gelten stets als annähernd und unverbindlich. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände bei uns oder unseren Lieferanten und Vorlieferanten entbinden uns ohne Schadensersatzpflicht von der Lieferung.
2. Für den Fall eines von uns vertretenden Lieferverzuges kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
3. Falls sich eine Lieferung mal verzögern sollte, gelten Lieferfristen von bis zu 4 Wochen ohne Ankündigung als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Käufers von der Bestellung.
4. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unseren Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Vorwurf des Verschuldens trifft.
5. Im Übrigen haften wir nach gesetzlichen Vorschriften.
Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gestellten Nachfrist bleibt hiervon unberührt.
6. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
7. Die Anmeldung des Konkurses, die Leistung des Offenbarungseides und ein Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten eintretender Fall entbinden uns von der Erfüllung laufender Aufträge, wobei die Entscheidung bei uns liegt.

F. Versand / Gefahrenübergang
1. Wir liefern ab Werk auf dem von uns auszuwählenden Transportwege.
2. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Büro verlässt.
3. Verzögert sich der Transport durch Umstände, welche der Käufer zu vertreten hat, so gilt die Gefahr als in dem Zeitpunkt übergegangen, in welchem die Ware versandbereit gestellt wurde.
4. Wir verpacken die Ware nach unserem Ermessen, ohne für die Güte und Halt bar-
keit der Verpackung Gewähr zu leisten.
5. Eine Versicherung der Ware auf Kosten des Käufers bieten wir an und versichern die Ware, wenn der Käufer die Versicherung schriftlich begehrt.
6. Bei Sendungen an uns trägt der Versender jedes Risiko insbesondere das Trans-
portrisiko, bis zum eintreffen der Ware bei uns, sowie die gesamten Transportkosten. Unfrei an uns eingesandte Waren können nicht angenommen werden.

G. Zahlung
1. Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen Nachnahme oder Vorauskasse, bei Abholung der Waren sind diese sofort und ohne Anzug zu bezahlen, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können. Gleiches gilt auch für die Einlösung von Schecks.
3. Bei Überschreitung der Zahlungstermine sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 10 EUR, Spesen und Verzugszinsen ab Fälligkeitstag zu den Sätzen zu berechnen, wie sie von Banken verlangt werden. Wird ein Scheck, der vom Käufer ausgestellt wurde, von dem bezogenen Institut nicht eingelöst, egal aus welchem Grunde, sind wir berechtigt die dadurch anfallenden Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu berechnen.
4. Die Zurückhaltung von Zahlungen, Aufrechnung oder Minderung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gründe ist nicht statthaft.
5. Wir haben das Recht, von dem Liefervertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn uns nach Übernahme eines Auftrages Tatsachen bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen.
6. Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

H. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren und Leistungen vor, bis der Käufer alle Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunde, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt und bezahlt hat.
2. Der Auftraggeber ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser Schäden zu versichern.
3. Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag von uns, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für uns erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch uns gelieferten Ware zu den vermischten fremden Waren.
4. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Räume des Kunden zu betreten und den Liefergegenstand zurück-
zunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Herausgabe. Die Kosten für den Ab-
transport trägt der Käufer in voller Höhe. In der Zurücknahme des Vertrags gegen-
standes liegt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, kein Rücktritt vom Vertrag.

I. Software
1. Für vertriebene Software übernehmen wir keine Haftung, weder für Fehlerfreiheit, noch für deren Eignung für einen bestimmten Zweck, noch für Übereinstimmung des Lieferumfanges mit dem im Handbuch beschriebenen Eigenschaften.
2. Der Käufer ist verpflichtet, Schadenersatzansprüche an den Hersteller der Software zu richten.
3. Wird eine Software von uns erstellt, wird die Haftung auf die Beseitigung des Fehlers begrenzt.
4. Für die durch einen Fehler in unserer Software entstehenden Personen- oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen.

J. Technische Dokumentation
1. Für Fehler in Dokumentationen von Dritten kann keine Haftung übernommen werden.
2. Wird eine Dokumentation erstellt, wird auch hier die Haftung auf die Korrektur des Fehlers begrenzt. Eine Haftung für Bedienfehler ist ausgeschlossen.
3. Die Dokumentation wird vom Kunden auf Richtigkeit geprüft. Fehler und Unklar-
heiten werden uns umgehend zur Korrektur mitgeteilt.
4. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein gilt die technische Dokumentation als freigegeben.
Für Personen- oder Sachschäden, die durch eine mangelhafte Beschreibung entstan-
den sind, wird keinerlei Haftung übernommen. Diese Risikoabdeckung obliegt dem Auftraggeber.

K. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Artikel 24 Monate, sofern nicht anderes vereinbart ist.
2. Durch eine Garantiereparatur tritt weder für die ersetzten Teile noch für das Gerät oder die Leistung eine Verlängerung der Garantiezeit ein.
3. Die Garantie ist nicht übertragbar und erlischt, wenn das Gerät in zweite Hand über-
geht. Sie erlischt ebenfalls, wenn an dem Gerät von fremder Hand Eingriffe vorge-
nommen, oder die an dem Gerät befindliche Fabrikationsnummer entfernt oder un-
leserlich gemacht wurde.
4. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen von schriftlich zugesicherten Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder auszutauschen.
5. Beanstandungen bezüglich Transportschäden und Vollständigkeit der Sendung (auch das Fehlen von Einzelverpackungen im Umkarton) sind sofort bei Empfang auf den Lieferpapieren des Transportpersonals zu vermerken.
6. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
7. Alle offensichtlichen Beanstandungen sind innerhalb einer Woche schriftlich mitzu-
teilen.
8. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Kaufbeleges (Rechnung) an HEPS Jörg Heusler Produktionssystee, Ringstr. 17-19, 42553 Velbert in der Originalverpackung zu senden oder in unserem Büro nach vorheriger Rücksprache abzugeben. Solange der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.
10. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch uns, die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
11. Wir beschränken unsere Garantieleistungen auf die Behebung von Fehlern, die von uns zu verantworten sind und schließen eine Haftung für andere Regressan-
sprüche sowie Kosten durch Produktionsausfälle aus.
12. Bei Prüfung, Veredelung und sonstigen Tätigkeiten an nicht durch uns gefertigten Betriebsmitteln oder Komponenten können wir keine Haftung für die verwendeten Materialien und Konstruktionsprinzipien übernehmen.
13. Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem direkten Auftraggeber zu. Die Ansprüche sind nicht abtretbar.

L. Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Lieferungen und Leistungen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist Velbert.
3. Auch für alle aus dem Liefergeschäft entstehenden Zahlungs-, Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse ist Velbert der Gerichtsstand.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder ein Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In
diesem Fall ist die richtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zugelassen ist.

M. Datenschutz
1. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei uns mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
2. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwick-
lung notwendigen Daten.
3. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm enthaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche
Zwecke verwenden.

N. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

 

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F:02 08 / 82 14 89 3
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