AGB'S
A. Allgemeines
1. Mit Erscheinen dieser AGB´s
werden alle vorhergegangenen Ausgaben ungültig.
2. Diese Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Ge-
schäfte zwischen uns und dem Käufer, auch
wenn wir abweichende Einkaufs- bedingungen oder
Gegenbestätigungen,
die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht
widersprechen.
3. Die Bedingungen gelten nach Vertragsabschluß,
spätestens nach Erhalt der Ware als angenommen.
4. Alle Nebenabreden und Ergänzungen
müssen schriftlich von uns bestätigt werden.
B. Angebote
1. Wir geben unsere Angebote freibleibend
und unverbindlich ab. Das gilt auch, wenn auf dem
Angebot nicht nochmals darauf hingewiesen wurden ist.
2. Abweichungen und Änderungen
von Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen
Unterlagen oder früherer Lieferungen, die sich
aus fabrikationstechnischen Gründen ergeben,
sowie Modell- oder Materialänderungen o. ä.
bleiben vorgehalten.
C. Bestellungen
1. Bei jeder Bestellung ist die genaue
Angabe aller Einzelheiten erforderlich. Für Fehler
und Schäden, die durch unvollständige oder
ungenaue Angaben (z.B. “wie gehabt“) entstehen,
haften wir nicht.
2. Wir erbringen unsere Leistungen
in Übereinstimmung mit den geltenden tech-
nischen Regeln. Davon abweichende Verpflichtungen
oder Verträge des Auftraggebers müssen vor
Auftragsannahme schriftlich mitgeteilt werden.
3. Bestellungen gelten erst nach
Lieferung oder nach einer schriftlichen Bestätigung
innerhalb von 14 Tagen durch uns als angenommen.
4. Bestellungen verpflichten den
Käufer zur Abnahme und zur vollständigen
Bezah-
lung der Ware.
D. Preise
1. Alle Preise, die schriftlich oder
mündlich veröffentlicht wurden, sind unverbindlich.
2. Irrtümer und kurzfristige
Preisänderungen sind vorbehalten.
3. Erhöhen sich zwischen Annahme
des Auftrages und Lieferung der Ware unsere Aufwendungen
an Lohn und Material, so sind wir berechtigt, unsere
Notierungen entsprechend zu berichtigen und die am
Tage der Lieferung gültigen Preise in An-
rechnung zu bringen.
4. Alle Preise verstehen sich zzgl.
Porto, Verpackung, Versand und Reisekosten, sofern
die Waren / Dienstleistungen nicht in unserem Büro
abgeholt/abgegolten werden oder anderes schriftlich
vereinbart wurde.
5. Alle Preise verstehen sich zzgl.
der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehr-
wertsteuer.
E. Lieferung
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen
gelten stets als annähernd und unverbindlich.
Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt
oder unvorhersehbarer Umstände bei uns oder unseren
Lieferanten und Vorlieferanten entbinden uns ohne
Schadensersatzpflicht von der Lieferung.
2. Für den Fall eines von uns
vertretenden Lieferverzuges kann der Käufer nicht
vom Vertrag zurücktreten, ohne uns eine angemessene
Nachfrist zu gewähren.
3. Falls sich eine Lieferung mal
verzögern sollte, gelten Lieferfristen von bis
zu 4 Wochen ohne Ankündigung als marktüblich
und begründen kein Rücktrittsrecht des Käufers
von der Bestellung.
4. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit)
der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten,
als uns, unseren Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten
kein Vorwurf des Verschuldens trifft.
5. Im Übrigen haften wir nach
gesetzlichen Vorschriften.
Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach
fruchtlosem Ablauf einer uns gestellten Nachfrist
bleibt hiervon unberührt.
6. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig.
7. Die Anmeldung des Konkurses, die
Leistung des Offenbarungseides und ein Zusammenhang
mit Zahlungsschwierigkeiten eintretender Fall entbinden
uns von der Erfüllung laufender Aufträge,
wobei die Entscheidung bei uns liegt.
F. Versand / Gefahrenübergang
1. Wir liefern ab Werk auf dem von
uns auszuwählenden Transportwege.
2. Die Ware reist auf Gefahr des
Empfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Ware unser Büro verlässt.
3. Verzögert sich der Transport
durch Umstände, welche der Käufer zu vertreten
hat, so gilt die Gefahr als in dem Zeitpunkt übergegangen,
in welchem die Ware versandbereit gestellt wurde.
4. Wir verpacken die Ware nach unserem
Ermessen, ohne für die Güte und Halt bar-
keit der Verpackung Gewähr zu leisten.
5. Eine Versicherung der Ware auf
Kosten des Käufers bieten wir an und versichern
die Ware, wenn der Käufer die Versicherung schriftlich
begehrt.
6. Bei Sendungen an uns trägt
der Versender jedes Risiko insbesondere das Trans-
portrisiko, bis zum eintreffen der Ware bei uns, sowie
die gesamten Transportkosten. Unfrei an uns eingesandte
Waren können nicht angenommen werden.
G. Zahlung
1. Die Lieferung erfolgt in der Regel
gegen Nachnahme oder Vorauskasse, bei Abholung der
Waren sind diese sofort und ohne Anzug zu bezahlen,
soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt,
wenn wir über den Betrag frei verfügen können.
Gleiches gilt auch für die Einlösung von
Schecks.
3. Bei Überschreitung der Zahlungstermine
sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe
von bis zu 10 EUR, Spesen und Verzugszinsen ab Fälligkeitstag
zu den Sätzen zu berechnen, wie sie von Banken
verlangt werden. Wird ein Scheck, der vom Käufer
ausgestellt wurde, von dem bezogenen Institut nicht
eingelöst, egal aus welchem Grunde, sind wir
berechtigt die dadurch anfallenden Bearbeitungsgebühren
zusätzlich zu berechnen.
4. Die Zurückhaltung von Zahlungen,
Aufrechnung oder Minderung seitens des Käufers
wegen irgendwelcher Gründe ist nicht statthaft.
5. Wir haben das Recht, von dem Liefervertrag
zurückzutreten oder Vorauszahlungen zu verlangen,
wenn uns nach Übernahme eines Auftrages Tatsachen
bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers in Frage stellen.
6. Teilleistungen und Teillieferungen
können gesondert in Rechnung gestellt werden.
H. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht
an den von uns gelieferten Waren und Leistungen vor,
bis der Käufer alle Forderungen, gleich welcher
Art und welchen Rechtsgrunde, die aus der Geschäftsverbindung
entstanden sind, erfüllt und bezahlt hat.
2. Der Auftraggeber ist für
die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, den
Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl,
Bruch, Feuer und Wasser Schäden zu versichern.
3. Be- und Verarbeitung der von uns
gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden
Waren erfolgt im Auftrag von uns, ohne dass daraus
Verbindlichkeiten für uns erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden
wir Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten,
im Verhältnis des Wertes der durch uns gelieferten
Ware zu den vermischten fremden Waren.
4. Bei vertragswidrigen Verhalten
des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Räume des Kunden zu
betreten und den Liefergegenstand zurück-
zunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Herausgabe.
Die Kosten für den Ab-
transport trägt der Käufer in voller Höhe.
In der Zurücknahme des Vertrags gegen-
standes liegt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
erklärt, kein Rücktritt vom Vertrag.
I. Software
1. Für vertriebene Software
übernehmen wir keine Haftung, weder für
Fehlerfreiheit, noch für deren Eignung für
einen bestimmten Zweck, noch für Übereinstimmung
des Lieferumfanges mit dem im Handbuch beschriebenen
Eigenschaften.
2. Der Käufer ist verpflichtet,
Schadenersatzansprüche an den Hersteller der
Software zu richten.
3. Wird eine Software von uns erstellt,
wird die Haftung auf die Beseitigung des Fehlers begrenzt.
4. Für die durch einen Fehler
in unserer Software entstehenden Personen- oder Sachschäden
wird keine Haftung übernommen.
J. Technische Dokumentation
1. Für Fehler in Dokumentationen
von Dritten kann keine Haftung übernommen werden.
2. Wird eine Dokumentation erstellt,
wird auch hier die Haftung auf die Korrektur des Fehlers
begrenzt. Eine Haftung für Bedienfehler ist ausgeschlossen.
3. Die Dokumentation wird vom Kunden
auf Richtigkeit geprüft. Fehler und Unklar-
heiten werden uns umgehend zur Korrektur mitgeteilt.
4. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein
gilt die technische Dokumentation als freigegeben.
Für Personen- oder Sachschäden, die durch
eine mangelhafte Beschreibung entstan-
den sind, wird keinerlei Haftung übernommen.
Diese Risikoabdeckung obliegt dem Auftraggeber.
K. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist
beträgt für alle von uns gelieferten Artikel
24 Monate, sofern nicht anderes vereinbart ist.
2. Durch eine Garantiereparatur tritt
weder für die ersetzten Teile noch für das
Gerät oder die Leistung eine Verlängerung
der Garantiezeit ein.
3. Die Garantie ist nicht übertragbar
und erlischt, wenn das Gerät in zweite Hand über-
geht. Sie erlischt ebenfalls, wenn an dem Gerät
von fremder Hand Eingriffe vorge-
nommen, oder die an dem Gerät befindliche Fabrikationsnummer
entfernt oder un-
leserlich gemacht wurde.
4. Im Falle von Mängeln des
Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen von schriftlich
zugesicherten Eigenschaften gehört, sind wir
nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
nachzubessern oder auszutauschen.
5. Beanstandungen bezüglich
Transportschäden und Vollständigkeit der
Sendung (auch das Fehlen von Einzelverpackungen im
Umkarton) sind sofort bei Empfang auf den Lieferpapieren
des Transportpersonals zu vermerken.
6. Der Käufer hat die empfangene
Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel,
Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
7. Alle offensichtlichen Beanstandungen
sind innerhalb einer Woche schriftlich mitzu-
teilen.
8. Mängel, die trotz sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind uns unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9. Der Käufer ist im Falle einer
Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät
bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf
eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen
Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer,
sowie einer Kopie des Kaufbeleges (Rechnung) an HEPS
Jörg Heusler Produktionssystee, Ringstr. 17-19,
42553 Velbert in der Originalverpackung zu senden
oder in unserem Büro nach vorheriger Rücksprache
abzugeben. Solange der Käufer dieser Pflicht
nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung
oder Minderung verlangen.
10. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen
durch uns, die auf den zu reparierenden Geräten
befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko
vom Auftraggeber zu tragen.
11. Wir beschränken unsere Garantieleistungen
auf die Behebung von Fehlern, die von uns zu verantworten
sind und schließen eine Haftung für andere
Regressan-
sprüche sowie Kosten durch Produktionsausfälle
aus.
12. Bei Prüfung, Veredelung
und sonstigen Tätigkeiten an nicht durch uns
gefertigten Betriebsmitteln oder Komponenten können
wir keine Haftung für die verwendeten Materialien
und Konstruktionsprinzipien übernehmen.
13. Garantie- und Gewährleistungsansprüche
gegen uns stehen nur dem direkten Auftraggeber zu.
Die Ansprüche sind nicht abtretbar.
L. Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbeziehungen
und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für sämtliche Lieferungen und Leistungen,
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen
Streitigkeiten ist Velbert.
3. Auch für alle aus dem Liefergeschäft
entstehenden Zahlungs-, Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse
ist Velbert der Gerichtsstand.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder ein Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. In
diesem Fall ist die richtige Bestimmung durch eine
Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht
und rechtlich zugelassen ist.
M. Datenschutz
1. Die Auftragsabwicklung erfolgt
bei uns mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
2. Der Kunde erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der
uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen
und zur Auftragsabwick-
lung notwendigen Daten.
3. Der Kunde ist auch damit einverstanden,
dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm
enthaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes
für geschäftliche
Zwecke verwenden.
N. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen
durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den
unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in
rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes
gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.
Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die
Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem
am nächsten kommt, was die Parteien nach dem
Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten,
wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
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